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Tipp KW 14 – 2018

Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) tritt am 25. Mai 2018 in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) in Kraft. Die DSGVO ersetzt die Datenschutzrichtlinie 95/46/EG und soll dazu beitragen, die Datenschutzgesetze in Europa zu harmonisieren. Sie wird die bestehende Rechtslage rund um Datenschutz und -sicherheit verschärfen und stellt viele Unternehmen vor große strukturelle und organisatorische Herausforderungen.

Wer sich bisher ausgiebig mit dem Datenschutz beschäftigt hat und die bestehenden Regelungen einhält, ist mit relativ geringem Aufwand in der Lage, sich an die neuen Vorgaben anzupassen. Für Unternehmen, denen bereits die Umsetzung der aktuellen Rechtslage Probleme bereitet, wird es höchste Zeit, das Thema ganzheitlich anzugehen.

Es scheint zunächst als seien es nur Privatpersonen, die von der DSGVO profitieren, da ihre Rechte an den personenbezogenen Daten gestärkt werden, doch auch für Unternehmen bringt die DSGVO einige Vorteile.

1. Prozesse optimieren
Durch die DSGVO sind die meisten Unternehmen gezwungen, bestehende Prozesse zu überarbeiten und ggf. ganz neu zu gestallten. Dabei bietet sich die Gelegenheit, die Prozesse zu verschlanken und auf den neusten Stand zu bringen. Im selben Zug können alte Datenbanken um nicht mehr benötigte Daten reduziert und so deren Verwaltung optimiert werden.

2. Kosten senken
Bisher mussten europaweit tätige Unternehmen die Datenschutzbestimmungen aller EU-Länder, in denen sie tätig sind, kennen und berücksichtigen. Durch die Vereinheitlichung der Rechtsgrundlage entfallen die Kosten für die Berücksichtigung der unterschiedlichen Gesetze und Verordnungen innerhalb der EU.

3. Märkte erschließen
Die unterschiedlichen Rechtsausprägungen in den EU-Ländern konnten auch zum Hindernis werden, wenn Unternehmen neue Märkte erschließen wollen oder beim Abschluss von Geschäften unterschiedliche Standards erfüllen müssen. In diesen Fällen sind zusätzliche Bürokratiekosten angefallen, weil Unternehmen eng mit örtlichen Behörden oder Rechtsexperten zusammenarbeiten mussten. Diese Barrieren im grenzüberschreitenden Handel baut die DSGVO ab und sorgt dadurch für Wettbewerbsgleichheit zwischen den europäischen Unternehmen.

4. Wettbewerbsvorteile erzielen
Die Unternehmen, die sich rechtzeitig auf die neuen Anforderungen einstellen und der Sicherheit der personenbezogenen Daten die notwendige Priorität zumessen, können damit bestehende Kundenbeziehungen ausbauen und neue Kunden gewinnen. Für die Gewinnung von Neukunden spielt z.B. das Recht auf Datenübertragbarkeit eine große Rolle. Durch das Recht des Betroffenen, seine Daten vom alten Anbieter zum neuen mitzunehmen, werden einige Geschäftsmodelle überhaupt erst möglich.

5. Regulierung nachvollziehen
Durch das neue „One-Stop Shop Prinzip“ müssen Unternehmen nur noch mit der Datenschutzbehörde des Mitgliedstaates zusammenarbeiten, in dem sich der Hauptsitz des Unternehmens befindet. Mit dem Europäischen Datenschutzausschuss besteht zudem zukünftig eine einheitliche Stelle, die die Befugnis zur Auslegung des europäischen Datenschutzrechts hat. Insbesondere in Fällen mit europaweiter Bedeutung kann der Ausschuss bindende Entscheidungen treffen. Damit haben die bisher möglichen unterschiedlichen Auslegungen des Gesetzes durch die Landesdatenschutzbehörden ein Ende.

Die DSGVO bringt also nicht nur einen enormen Erfüllungsaufwand mit sich, sondern birgt auch einige Vorteile. Es bietet sich die Chance, verstaubte Prozesse zu überdenken und das eigene Unternehmen weiterzuentwickeln und damit einen Wettbewerbsvorteil zu erzielen.

– Felix Prömel (Berater)
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